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Du hast Recht.

Nicht nur das, denn als junger Mensch hast du bereits viele Rechte, die dir niemand streitig machen kann. Du bist seit deiner Geburt eine eigene Rechtspersönlichkeit mit Rechten und Pflichten.
Ein Recht ist ein Anspruch, den du gegen einen Anderen hast. Eine Pflicht ist ein Anspruch eines Anderen gegen dich. In unserer Gesellschaft stehen sich Rechte und Pflichten immer gegenüber.

Doch auch wenn du von Geburt an alle Rechte und viele Pflichten hast, gelten für Kinder und Jugendliche Besonderheiten. Damit du alle Rechte auch wirklich wahrnehmen kannst, musst du bis zur Volljährigkeit (18 Jahre) in vielen Fällen von einem Erwachsenen (in der Regel von den Eltern) vertreten werden. Dies dient deinem Schutz.
Ebenso wie die Jugendschutzgesetze, die versuchen, Kinder und Jugendliche vor vielen Gefahren zu schützen.

In den nächsten Monaten berichten wir an dieser Stelle von Rechten und Pflichten, die ein Jugendlicher in unserer Gesellschaft hat.

Rund um das Jugendschutzrecht (Teil 1)